Alaris-Veranstaltung zum französischen Handelsrecht und französischen Gesellschaftsrecht.
Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei ALARIS in Paris hat am 25. Januar 2016 im PARK HYATT HOTEL in Paris eine Veranstaltung zum französischen Gesellschaftsrecht und Handelsrecht angeboten. Das Seminar gibt eine kompakte Übersicht, wie sich in Frankreich kostengünstig ein französisches Tochterunternehmen gründen lässt. Fachanwälte von ALARIS informieren über die alltäglichen Probleme von Tochterunternehmen in Frankreich, das einzuhaltende Forderungsmanagement sowie die automatisierten internen und externen Prozesse.
Programm
- Einstieg in den französischen Markt (Handelsvertreter, VRP, Succursale, Verbindungsbüros, etc …);
- Gründung eines Unternehmens in Frankreich (Statuten, Eröffnung eines Bankkontos, Veröffentlichungen);
- Unterschiedliche Gesellschaftsformen in Frankreich (SARL, EURL, SA, SAS);
- „Geschäftsführerverträge“ in Frankreich;
- Haftung der Geschäftsführer, Präsidenten und Gesellschafter in Frankreich;
- Forderungsmanagement in Frankreich;
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Konsolidierung;
- Insolvenzrecht in Frankreich
- Standardverträge in Frankreich (vor allem Mahnschreiben, Behördenschreiben) und Standardprozesse (AGO, AGE).
Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen als Kanzlei zum Thema Handelsrecht in Frankreich!