Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei ALARIS in Paris bietet am 23. Juni 2017 zum Thema der Geschäftsführerhaftung in Frankreich im PARK HYATT HOTEL in Paris eine Veranstaltung an. Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Einblick in das französische Haftungsrecht bzgl. der Geschäftsführer. Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Haftung der Geschäftsführer sowohl während der Geschäftsführung als auch nach Entscheidung der Muttergesellschaft, die frz. Tochter zu schliessen bzw. aufgrund fehlenden Kapitals den Insolvenzantrag zu stellen.
Freitag, 23. Juni 2017 :: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
PARK HYATT PARIS-VENDÔME
5 rue de la Paix
75004 Paris
PROGRAMM
A.) HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER
I.) Frz. Geschäftsführervertrag
II.) Zivilrechtliche Haftung
III.) Strafrechtliche Haftung (ABS)
IV.) Steuerrechtliche Haftung
V.) Arbeitsrechtliche Haftung
VI.) Haftung des Gesellschafters
B.) HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER IM INSOLVENZVERFAHREN
I.) Sauvegarde, Redressement, Liquidation (Insolvenzverschleppung)
II.) Mögliche Zahlung der ausstehenden Gläubigerforderungen
III.) Zivilrechtliche Privatinsolvenz und andere Massnahmen
IV.) Strafrechtlicher Bankrott und andere Massnahmen
V.) Haftung der Gesellschafter
KOSTEN und ANMELDUNG
125, – Euro/Teilnehmer zzgl. MwSt
Anmeldung bitte bis zum 13. Juni 2017:
Per Email: info@knowledgemantra.net
Per Fax: 33 (0)1 44 88 29 20
Die Einschreibung bzw. Anmeldung ist Pflicht, bitte melden Sie sich an.
Die Kosten können auch unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden.
Änderungen sind vorbehalten
Download als PDF:
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