Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei ALARIS in Paris bietet am 20. Mai 2016 im PARK HYATT HOTEL in Paris ein Seminar zum französischen Arbeitsrecht an. Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in das französische Arbeitsrecht, das im Jahr 2015 grundlegend verändert wurde. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf Themen wie den Entsendungen nach Frankreich, den Regelungen bezüglich Intercompany–Verträgen und dem französischen Kündigungsrecht.
Ort: PARK HYATT PARIS-VENDÔME, 5 rue de la Paix , 75004 Paris
Zeit: Freitag, 20. Mai 2016 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Veranstaltungsprogramm:
A.) Internationales Arbeitsrecht
I.) Entsendung nach Frankreich
II.) Intercompany-Verträge
III.) Französischer Arbeitsvertrag
IV.) Expatriation
Prinzip : Freies Wahlrecht
Ausnahmen: Ordre public
V.) Neuerungen durch das Loi Macron/Loi Rebsamen/Loi El Khomri
B.) Kündigungen in Frankreich
I.) Personenbedingte Kündigung
II.) Kündigungsverfahren:
1.) Ladung zum Kündigungsvorgespräch
2.) Kündigungsvorgespräch
3.) Zustellung des Kündigungsschreibens
4.) Kündigungsfrist
5.) Unzulässige Kündigungsgründe
6.) Schadenersatz
III.) Betriebsbedingte Kündigung
Kosten: 125, – Euro pro Teilnehmer/-in zzgl. MwSt.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich schriftlich an bis zum 13. Mai 2016
Per E-Mail: info@knowledgemantra.net
Per Fax: 33 (0)1 42 96 62 78
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Es ist unbedingt notwendig, dass Sie sich anmelden bzw. einschreiben.
Die Kosten können auch unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden.
Änderungen sind vorbehalten.
Programm-Download als PDF
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